Was kostet ein Privatrezept in Österreich
Ein Privatrezept verursacht in Österreich zwei getrennte Beträge: das ärztliche Honorar für die Beurteilung und den Preis des Arzneimittels in der Apotheke. Das Honorar bezahlt die ärztliche Leistung, nicht das Papier und nicht das Medikament. Bei MEDINOW beträgt es 24,90 € für eine Verordnungsanfrage. Dieser Beitrag erklärt, was in diesem Betrag enthalten ist, warum das Arzneimittel getrennt bezahlt wird, was bei einer ärztlichen Ablehnung mit dem Honorar geschieht und wie eine Kostenerstattung durch die Sozialversicherung funktioniert.
Was kostet ein Privatrezept in Österreich?
Das Honorar für die ärztliche Beurteilung bei MEDINOW beträgt 24,90 €. Für eine Anfrage im Bereich Gewichtsabnahme sind es 29,90 €. Eine vorrangige Bearbeitung kostet zusätzlich 9,90 €.
Diese Beträge betreffen ausschließlich die ärztliche Leistung. Das Arzneimittel selbst bezahlen Sie getrennt in der Apotheke, und zwar zum dort gültigen Preis. Wir nennen diesen Preis nicht, weil er von Präparat, Stärke und Packungsgröße abhängt und weil das Arzneimittel nicht Gegenstand unseres Angebots ist. Die Apotheke gibt Ihnen dazu eine verbindliche Auskunft.
Wer eine niedergelassene Wahlärztin oder einen Wahlarzt in Österreich aufsucht, bezahlt das Honorar dort nach dem Tarif der Ordination und erhält eine Honorarnote. Die Höhe ist frei vereinbar und liegt je nach Fach und Aufwand unterschiedlich. Auch dieses Honorar deckt die ärztliche Leistung ab, nicht das Arzneimittel.
Wofür wird das Honorar bezahlt und wofür nicht?
Bezahlt wird die ärztliche Beurteilung Ihrer Angaben: die Durchsicht des Fragebogens, die Bewertung von Diagnose, Dosis, Begleitmedikation und Kontrollen, die Entscheidung über eine Verordnung und, wenn diese ausfällt, das Ausstellen des Dokuments.
Nicht bezahlt wird ein bestimmtes Ergebnis. Eine ärztliche Beurteilung ist keine Bestellung, bei der die Ware zugesagt ist; sie kann ergeben, dass eine Verordnung fachlich nicht vertretbar ist. Genau dann hat die Leistung stattgefunden, obwohl kein Rezept entsteht. Anbieter, die pauschal ein Rezept zusagen, versprechen etwas, das eine ärztliche Beurteilung nicht hergibt.
Ebenfalls nicht enthalten ist das Arzneimittel, nicht enthalten sind Laboruntersuchungen, bildgebende Verfahren und jede Form körperlicher Untersuchung. Wo diese nötig sind, ist der Weg über eine Ordination vor Ort der richtige.
Warum wird das Medikament getrennt bezahlt?
Weil Arzneimittel in Österreich ausschließlich über Apotheken abgegeben werden. Der Versand rezeptpflichtiger Arzneimittel an Verbraucherinnen und Verbraucher ist nach dem Arzneimittelgesetz untersagt und strafbewehrt.
Das hat eine unmittelbare Folge für die Kostenstruktur: Wir können keinen Gesamtpreis aus Beurteilung und Präparat bilden, weil wir das Präparat weder verkaufen noch liefern dürfen. Per E-Mail kommt ein Dokument, in der Apotheke bezahlen Sie das Arzneimittel. Diese Trennung ist kein Nachteil, sondern das Merkmal, an dem sich ein zulässiges Angebot von einem unzulässigen unterscheidet.
Wenn ein Angebot im Internet einen Komplettpreis nennt, in dem das rezeptpflichtige Medikament enthalten ist und nach Hause geliefert wird, ist das für Österreich kein Angebot innerhalb des erlaubten Rahmens. Es ist zugleich der übliche Weg für gefälschte Präparate, weil ohne Apotheke in der Kette niemand Herkunft, Lagerung und Echtheit kontrolliert.
Was passiert mit dem Honorar, wenn kein Rezept ausgestellt wird?
Lehnt der Arzt eine Verordnung aus medizinischen Gründen ab, wird das Honorar rückerstattet. Werden angeforderte Unterlagen nicht beigebracht, gilt die ärztliche Leistung als erbracht, und es erfolgt keine Rückerstattung.
Diese Unterscheidung ist der Kern unserer Regelung und steht so in Paragraf 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Grund: Wenn der Arzt Ihre Angaben geprüft, Rückfragen gestellt und eine begründete Entscheidung getroffen hat, hat die Arbeit stattgefunden, unabhängig davon, ob am Ende ein Dokument steht. Bleibt eine angeforderte Unterlage aus, kann die Prüfung nicht abgeschlossen werden, obwohl der Aufwand bereits angefallen ist.
Eine Zusage über die Dauer bis zur Fertigstellung geben wir nicht, auch nicht bei vorrangiger Bearbeitung. Die vorrangige Bearbeitung ordnet Ihre Anfrage in der Reihenfolge vor, sie verkürzt aber keine ärztliche Prüfung und ersetzt keine fehlenden Unterlagen.
Kassenrezept, Privatrezept und Rezeptgebühr
Bei einem Kassenrezept einer Vertragsärztin oder eines Vertragsarztes bezahlen Sie in der Apotheke die Rezeptgebühr je Packung, den Rest trägt Ihr Versicherungsträger. Bei einem Privatrezept bezahlen Sie den Apothekenpreis des Präparats.
Die Rezeptgebühr wird jährlich angepasst; die aktuelle Höhe steht auf den Seiten der Sozialversicherung. Es gibt Befreiungen, etwa bei niedrigem Einkommen oder bei bestimmten anzeigepflichtigen Erkrankungen, sowie eine Obergrenze, ab der im laufenden Kalenderjahr keine Rezeptgebühr mehr anfällt. Ob eine Befreiung vorliegt, prüft Ihr Träger, nicht die Apotheke.
Ein Privatrezept ist kein minderwertiges Rezept. Es wird in jeder Apotheke eingelöst und unterliegt denselben Anforderungen an Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit. Der Unterschied liegt allein in der Abrechnung.
Wie funktioniert die Kostenerstattung durch die Sozialversicherung?
Sie reichen die saldierte Rechnung ein und Ihr Versicherungsträger entscheidet über eine Erstattung. Deren Höhe richtet sich nach dem, was im Kassensystem angefallen wäre, nicht nach dem, was Sie tatsächlich bezahlt haben.
Für ärztliche Honorare bei einer Wahlärztin oder einem Wahlarzt gilt in Österreich die Erstattung eines Anteils des Kassentarifs; ein Teil des Honorars bleibt daher üblicherweise bei Ihnen. Für Arzneimittel hängt die Erstattung davon ab, wie das Präparat im Erstattungskodex geführt ist. Bewilligungspflichtige Arzneimittel werden ohne vorherige Bewilligung des chef- und kontrollärztlichen Dienstes in der Regel nicht erstattet, auch nicht nachträglich. Präparate außerhalb des Erstattungskodex bleiben meist zur Gänze auf eigene Kosten.
Heben Sie deshalb Rechnung und Rezeptkopie auf und fragen Sie vor einer teuren Anschaffung beim Träger nach. Die Auskunft kostet nichts, die Fehlannahme dagegen den Differenzbetrag.
Welche Leistungen bieten wir nicht an?
Wir führen keine Videosprechstunde, keine telefonische Beratung und keinen Chat mit einem Arzt. Das Verfahren ist ein medizinischer Fragebogen mit anschließender ärztlicher Beurteilung, also schriftlich und zeitversetzt.
Wir stellen außerdem keine Bestätigungen für den Krankenstand aus. Wer eine Krankenstandsbestätigung braucht, wendet sich an die betreuende Ordination oder an einen Arzt vor Ort.
Opioide, Benzodiazepine, Z-Substanzen, Stimulanzien, Gabapentinoide wie Pregabalin und Gabapentin sowie Cannabisarzneimittel verordnen wir grundsätzlich nicht. Suchtgifte und psychotrope Stoffe sind zudem von der EU-Regelung über die Anerkennung von Verschreibungen ausgenommen (Artikel 11 Absatz 6 der Richtlinie 2011/24/EU). Wer eine solche Therapie führt, bleibt in persönlicher Betreuung.
Woran erkennt man ein unseriöses Angebot?
An drei Merkmalen, die sich ohne Fachwissen prüfen lassen: an einer Zusage, dass ein Rezept in jedem Fall ausgestellt wird, an einem Komplettpreis inklusive Zusendung des rezeptpflichtigen Arzneimittels und am Fehlen einer namentlich genannten, überprüfbaren ärztlichen Verantwortung.
Dazu kommt die Frage nach dem Impressum: Wer betreibt die Seite, in welchem Land, unter welcher Rechtsform? Ein Anbieter, der diese Angaben versteckt, hat einen Grund dafür. Prüfen lässt sich auch die Zahlungsseite: Erfolgt die Zahlung über einen etablierten Anbieter mit klarem Beleg, oder wird eine Überweisung an eine Privatperson verlangt?
MEDINOW Sp. z o.o. ist ein in Polen registrierter Anbieter. Die ärztliche Beurteilung erfolgt durch einen in Polen approbierten Arzt, das ausgestellte Dokument entspricht dem Anhang der Durchführungsrichtlinie 2012/52/EU und wird in österreichischen Apotheken als Privatrezept behandelt.
Autor und medizinische Prüfung: lek. Damian Wojno, polnische Approbation, Nr. 3211301, für MEDINOW Sp. z o.o. Zuletzt geprüft am 29. August 2026. Dieser Text ersetzt keine ärztliche Beurteilung im Einzelfall.
Was kostet ein Privatrezept bei MEDINOW?
Das Honorar für die ärztliche Beurteilung beträgt 24,90 € und im Bereich Gewichtsabnahme 29,90 €. Eine vorrangige Bearbeitung kostet zusätzlich 9,90 €. Das Arzneimittel bezahlen Sie getrennt in der Apotheke.
Ist das Medikament im Preis enthalten?
Nein, und das darf es auch nicht sein. Arzneimittel werden in Österreich ausschließlich über Apotheken abgegeben, der Versand rezeptpflichtiger Präparate ist untersagt. Per E-Mail erhalten Sie ausschließlich das Rezept als PDF.
Bekomme ich mein Geld zurück, wenn kein Rezept ausgestellt wird?
Wenn der Arzt die Verordnung aus medizinischen Gründen ablehnt, wird das Honorar rückerstattet. Werden angeforderte Unterlagen nicht beigebracht, gilt die ärztliche Leistung als erbracht und es erfolgt keine Rückerstattung, weil die Prüfung bereits stattgefunden hat.
Erstattet die Sozialversicherung ein Privatrezept?
Über eine Erstattung entscheidet Ihr Versicherungsträger nach seinen Regeln. Erstattet wird höchstens der Betrag, der im Kassensystem angefallen wäre. Bewilligungspflichtige Arzneimittel werden ohne vorherige Bewilligung üblicherweise nicht erstattet.
Wofür ist der Aufpreis von 9,90 € gedacht?
Für eine vorrangige Einordnung Ihrer Anfrage in der Bearbeitungsreihenfolge. Eine Zusage über die Dauer bis zur Fertigstellung ist damit nicht verbunden, und fehlende Unterlagen ersetzt der Aufpreis nicht.