Krankenstand in Österreich: Meldung und Bestätigung
Ein Krankenstand ist dem Arbeitgeber unverzüglich zu melden, und ab dem Zeitpunkt, den Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung oder betriebliche Übung festlegen, wird zusätzlich eine ärztliche Krankenstandsbestätigung verlangt. Dieser Beitrag erklärt, wer diese Bestätigung ausstellt, was darauf steht, welche Fristen für die Vorlage beim Arbeitgeber gelten und wie eine Bestätigung aus einem anderen EU-Staat in Österreich behandelt wird. Eine Klarstellung vorweg, damit niemand Zeit verliert: MEDINOW stellt keine Krankenstandsbestätigungen aus. Unsere ärztliche Beurteilung betrifft Anliegen rund um Arzneimittel. Die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit gehört zur behandelnden Ordination oder zur Ambulanz vor Ort, weil sie eine Beurteilung Ihrer konkreten beruflichen Tätigkeit voraussetzt.
Was ist ein Krankenstand und wann beginnt er?
Ein Krankenstand ist die ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall. Er beginnt an dem Tag, an dem eine Ärztin oder ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit feststellt, und endet an dem Tag, den dieselbe Stelle als Ende der Arbeitsunfähigkeit vermerkt.
Maßgeblich ist dabei nicht, wie unangenehm die Beschwerden sind, sondern ob die konkrete berufliche Tätigkeit noch ausgeübt werden kann. Dieselbe Diagnose führt bei einer Bürotätigkeit und auf einer Baustelle zu unterschiedlichen Beurteilungen. Genau deshalb lässt sich Arbeitsunfähigkeit nicht aus der Ferne über ein Formular feststellen: Sie ist eine Aussage über Ihren Beruf und nicht bloß über einen Laborwert.
Der Krankenstand ist auch kein Antrag, den Sie stellen, und keine Bewilligung, die Sie erhalten. Er ist eine ärztliche Feststellung, die Sie Ihrem Betrieb melden. Davon zu unterscheiden sind die Pflegefreistellung für die Betreuung erkrankter naher Angehöriger sowie Kur- und Rehabilitationsaufenthalte, die jeweils eigenen Regeln folgen.
Wie und wann melde ich den Krankenstand?
Unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, sobald absehbar ist, dass Sie die Arbeit nicht antreten oder nicht fortsetzen können. Die Meldung geht an den Arbeitgeber und nicht an die Sozialversicherung: Die ÖGK erfährt vom Krankenstand über die ausstellende Ordination, Ihr Betrieb erfährt es nur von Ihnen.
Die Form richtet sich nach der betrieblichen Übung. Ein Anruf bei der zuständigen Führungskraft, eine E-Mail oder eine Meldung über das interne Zeitsystem sind üblich. Sinnvoll ist ein Weg, der sich später belegen lässt, weil im Streitfall Sie die rechtzeitige Meldung nachweisen müssen. Inhaltlich genügen der Beginn, die voraussichtliche Dauer und eine Erreichbarkeit.
Die Diagnose gehört nicht dazu. Der Arbeitgeber hat Anspruch auf die Information, dass und wie lange Sie arbeitsunfähig sind, nicht darauf, woran Sie leiden. Wer freiwillig mehr erzählt, gibt Gesundheitsdaten preis, zu deren Preisgabe keine Verpflichtung besteht.
Ab wann verlangt der Arbeitgeber eine Krankenstandsbestätigung?
Sobald er sie verlangt. Eine allgemein gültige Schonfrist von drei Tagen, wie sie im Alltag oft angenommen wird, gibt es in dieser Pauschalität nicht. Wann eine Bestätigung fällig ist, ergibt sich aus Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung, Dienstvertrag oder gefestigter betrieblicher Übung, und diese Regelungen unterscheiden sich von Branche zu Branche deutlich.
Die praktische Folge ist unangenehm konkret: Wer eine verlangte Bestätigung nicht oder zu spät beim Arbeitgeber vorlegt, kann den Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Dauer der Säumnis verlieren. Das Geld ist damit nicht dauerhaft verloren, aber für die betroffenen Tage. Lesen Sie deshalb einmal in ruhiger Minute nach, was in Ihrem Kollektivvertrag steht, statt es im Krankenstand zu recherchieren.
Bei längerer Erkrankung kann eine Folgebestätigung verlangt werden. Vereinbaren Sie den Kontrolltermin in der Ordination vor Ablauf des bestätigten Zeitraums, damit keine Lücke entsteht.
Wer stellt die Bestätigung aus und was steht darauf?
Ausgestellt wird die Krankenstandsbestätigung von der Stelle, die die Arbeitsunfähigkeit feststellt: von einer Kassenärztin oder einem Kassenarzt, von einer Wahlärztin oder einem Wahlarzt oder von einer Spitalsambulanz. In der Kassenordination legen Sie dafür Ihre e-card vor.
Auf der Ausfertigung für den Arbeitgeber stehen Ihr Name, der Beginn der Arbeitsunfähigkeit, die voraussichtliche Dauer oder das Ende, das Ausstellungsdatum sowie Unterschrift und Stempel der ausstellenden Stelle. Die Diagnose steht dort nicht: Sie ist für die Beurteilung durch die Sozialversicherung von Bedeutung, nicht für Ihren Betrieb.
Ändert sich der Verlauf, wird die Bestätigung nicht von Ihnen korrigiert, sondern in der Ordination angepasst. Auch die Gesundmeldung erfolgt ärztlich. Eine eigenmächtige Rückkehr vor dem bestätigten Ende ist arbeitsrechtlich wie versicherungsrechtlich heikel und im Wiederholungsfall auch medizinisch riskant.
Was gilt bei einem Krankenstand im EU-Ausland?
Eine Bestätigung über Arbeitsunfähigkeit, die in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wurde, hat dem Grunde nach denselben Beweiswert wie eine österreichische. Die europäischen Koordinierungsverordnungen zur sozialen Sicherheit, die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und die Durchführungsverordnung (EG) Nr. 987/2009, sehen vor, dass eine solche Bescheinigung nicht allein deshalb zurückgewiesen wird, weil sie in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wurde.
Ihre eigenen Pflichten bleiben davon unberührt. Sie melden den Krankenstand weiterhin dem Arbeitgeber und übermitteln die Bestätigung fristgerecht. Erkranken Sie im Urlaub, gilt zusätzlich: aus dem Ausland melden, die Originaldokumente aufbewahren und damit rechnen, dass eine Übersetzung oder eine Rückfrage des Versicherungsträgers folgt.
Bei einem geplanten Aufenthalt in einem anderen EU-Staat ist die Europäische Krankenversicherungskarte auf der Rückseite der e-card der übliche Nachweis für eine Behandlung vor Ort. Sie ersetzt aber keine Meldung an den Betrieb.
Wie lange wird das Entgelt fortgezahlt und wann kommt Krankengeld?
Die Dauer der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber hängt von der Art des Dienstverhältnisses und von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab und ist gesetzlich gestaffelt. Eine einzige Zahl gilt hier für niemanden, weshalb sich der Blick in den Kollektivvertrag und die Nachfrage in der Personalabteilung lohnt.
Endet oder halbiert sich die Entgeltfortzahlung, kann Krankengeld aus der Krankenversicherung in Betracht kommen. Zuständig ist Ihr Versicherungsträger, in den meisten Fällen die ÖGK, bei anderen Berufsgruppen die BVAEB oder die SVS. Die Abwicklung läuft über die Meldungen der Ordination und Ihres Betriebs.
Wer selbständig oder geringfügig beschäftigt ist, sollte vorab wissen, welche Leistung im Krankheitsfall überhaupt vorgesehen ist. Diese Frage klärt man am besten, bevor sie akut wird.
Welche Fehler kosten am häufigsten Geld?
Der häufigste Fehler ist die verspätete Meldung an den Arbeitgeber. Die Bestätigung heilt sie nicht rückwirkend, denn Meldung und Bestätigung sind zwei getrennte Pflichten, und die Meldung steht am Anfang.
Der zweite Fehler ist der Griff zur Bestätigung erst am Ende des Krankenstands. Eine Ordination bestätigt Arbeitsunfähigkeit für einen Zeitraum, den sie beurteilen konnte. Je weiter dieser Zeitraum zurückliegt, desto weniger lässt sich davon nachvollziehen.
Der dritte Fehler ist Ortsabwesenheit ohne Absprache. Wer während des Krankenstands verreist, klärt das mit der behandelnden Ordination, weil genesungswidriges Verhalten Folgen für die Entgeltfortzahlung haben kann.
Der vierte Fehler ist die Suche nach einem Anbieter, der eine Bestätigung ohne ärztliche Beurteilung verspricht. Ein Dokument, das ohne Bezug zu Ihrer Tätigkeit entsteht, ist im Konfliktfall wenig wert, und der Konfliktfall ist genau der Moment, in dem Sie es brauchen.
Was MEDINOW in diesem Zusammenhang leistet und was nicht
Wir stellen keine Krankenstandsbestätigungen aus. Unser Angebot ist die ärztliche Beurteilung eines Anliegens rund um Arzneimittel auf Basis eines strukturierten medizinischen Fragebogens, geprüft von lek. Damian Wojno, polnische Approbation, Nr. 3211301. Wir arbeiten ohne Videosprechstunde und ohne telefonische Beratung: Sie füllen den Fragebogen aus, die ärztliche Prüfung erfolgt danach.
Führt die Beurteilung zu einer Verschreibung, erhalten Sie ein Dokument im PDF-Format mit den Pflichtangaben nach dem Anhang der Durchführungsrichtlinie 2012/52/EU per E-Mail. Damit gehen Sie in eine öffentliche Apotheke und weisen sich mit einem amtlichen Lichtbildausweis aus. Arzneimittel versenden wir nicht: Der Versand rezeptpflichtiger Arzneimittel nach Österreich ist nach Paragraf 59 Absatz 8 Arzneimittelgesetz untersagt.
Die Gebühr von 24,90 Euro für ein Privatrezept deckt die ärztliche Beurteilung ab, nicht die Ausstellung eines bestimmten Dokuments. Lehnt die Ärztin oder der Arzt aus medizinischen Gründen ab, erstatten wir die Gebühr. Keine Erstattung erfolgt, wenn angeforderte Unterlagen nicht beigebracht werden, weil die ärztliche Leistung dann bereits erbracht ist.
Muss ich dem Arbeitgeber die Diagnose nennen?
Nein. Der Arbeitgeber hat Anspruch auf die Information, dass Sie arbeitsunfähig sind und wie lange voraussichtlich, nicht auf die Diagnose. Auf der Ausfertigung der Krankenstandsbestätigung für den Betrieb steht sie deshalb auch nicht. Wer sie freiwillig nennt, gibt Gesundheitsdaten preis, zu deren Preisgabe keine Verpflichtung besteht.
Gilt eine Bestätigung aus einem anderen EU-Staat in Österreich?
Dem Grunde nach ja. Die Koordinierungsverordnungen (EG) Nr. 883/2004 und (EG) Nr. 987/2009 sehen vor, dass eine in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellte Bescheinigung über Arbeitsunfähigkeit nicht allein wegen ihres Ausstellungsorts zurückgewiesen wird. Ihre Melde- und Vorlagepflichten gegenüber dem Arbeitgeber bleiben davon unberührt, und mit Rückfragen oder dem Wunsch nach einer Übersetzung ist zu rechnen.
Ab welchem Tag brauche ich eine Bestätigung?
Es gibt keine einheitliche Frist für alle Betriebe. Maßgeblich sind Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung, Dienstvertrag oder betriebliche Übung, und eine Bestätigung kann grundsätzlich auch früher verlangt werden. Wer eine verlangte Bestätigung nicht vorlegt, riskiert die Entgeltfortzahlung für die Dauer der Säumnis.
Stellt MEDINOW eine Krankenstandsbestätigung aus?
Nein. Wir stellen keine Krankenstandsbestätigungen und keine Nachweise über Arbeitsunfähigkeit aus. Arbeitsunfähigkeit ist eine Aussage über Ihre konkrete berufliche Tätigkeit und wird von der behandelnden Ordination oder einer Ambulanz vor Ort festgestellt. Unsere ärztliche Beurteilung betrifft ausschließlich Anliegen rund um Arzneimittel.
Darf ich während des Krankenstands verreisen?
Das hängt von der Erkrankung ab und gehört mit der behandelnden Ordination besprochen. Verhalten, das die Genesung verzögert, kann Folgen für die Entgeltfortzahlung haben, und für Ortsabwesenheit bestehen je nach Fall Meldeobliegenheiten gegenüber dem Versicherungsträger. Eine pauschale Antwort gibt es nicht, eine Rückfrage vor der Abreise schon.
- Österreichische Gesundheitskasse: Krankenstand und Krankengeld
- oesterreich.gv.at: Krankenstand, Meldepflichten und Entgeltfortzahlung
- Entgeltfortzahlungsgesetz, Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
- Verordnung (EG) Nr. 987/2009 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit