Privatrezept

Novalgin: Wirkung, Dosierung und Nebenwirkungen

Novalgin enthält den Wirkstoff Metamizol und wird bei starken Schmerzen sowie bei hohem Fieber eingesetzt, wenn andere Maßnahmen nicht infrage kommen. In Österreich ist das Präparat rezeptpflichtig und in jeder Apotheke nur gegen ärztliche Verordnung erhältlich. Diese Seite erklärt Anwendungsgebiete, Dosierungsgrundsätze, die wichtigsten Nebenwirkungen einschließlich der seltenen Agranulozytose, Wechselwirkungen sowie den Ablauf einer ärztlichen Folgeverordnung bei MEDINOW.

Wofür wird Novalgin angewendet?

Novalgin wird bei starken akuten oder chronischen Schmerzen sowie bei hohem Fieber angewendet, das auf andere Maßnahmen nicht anspricht. Der Wirkstoff Metamizol gehört zu den Nichtopioid-Analgetika: Er senkt die Schmerzempfindung und die Körpertemperatur und wirkt zusätzlich entkrampfend auf die glatte Muskulatur, weshalb er auch bei kolikartigen Beschwerden eingesetzt wird. Typische Einsatzbereiche sind Schmerzen nach Verletzungen oder Operationen, Tumorschmerzen sowie Koliken der Gallen- oder Harnwege. Metamizol ist kein Alltagsschmerzmittel für leichte Kopf- oder Gliederschmerzen. Die Fachinformation beschreibt es ausdrücklich für Situationen, in denen andere therapeutische Maßnahmen nicht infrage kommen, und diese Einschränkung ist keine Formalie: Sie ergibt sich aus dem Risiko einer seltenen, aber schwerwiegenden Blutbildstörung. Ob Metamizol im Einzelfall das passende Mittel ist oder ob eine andere Substanz besser geeignet wäre, entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt anhand von Ursache, Stärke und Dauer der Beschwerden sowie der Begleiterkrankungen und der übrigen Medikation.

Welche Nebenwirkungen hat Metamizol und wann zur Ärztin?

Die wichtigste Nebenwirkung von Metamizol ist die Agranulozytose, ein starker Abfall bestimmter weißer Blutkörperchen. Sie ist selten, kann aber lebensbedrohlich verlaufen und tritt unvorhersehbar auf, also auch dann, wenn das Präparat früher gut vertragen wurde. Warnzeichen sind Fieber, Schüttelfrost, Halsschmerzen sowie schmerzhafte Schleimhautveränderungen in Mund, Nase, Rachen oder im Genital- und Analbereich, oft begleitet von ausgeprägtem Krankheitsgefühl. Treten solche Beschwerden während oder kurz nach der Anwendung auf, brechen Sie die Einnahme ab und lassen Sie ein Blutbild bestimmen; bei schwerem Verlauf gehört der Weg in die Notaufnahme eines Spitals. Weiter möglich sind ein Blutdruckabfall, Überempfindlichkeitsreaktionen bis hin zum anaphylaktischen Schock und schwere Hautreaktionen mit Blasenbildung oder Ablösung der Haut; auch dann gilt: Anwendung beenden und ärztliche Hilfe suchen. Ebenfalls beschrieben sind Leberschäden, für die es einen eigenen europäischen Warnhinweis in der Fachinformation gibt: Fälle einer akuten Leberentzündung traten wenige Tage bis wenige Monate nach Behandlungsbeginn auf. Zu erkennen sind sie an anhaltender Übelkeit, Appetitlosigkeit, dunklem Harn, Schmerzen im rechten Oberbauch und einer Gelbfärbung von Haut oder Augenweiß. Wer das bemerkt, beendet die Anwendung und lässt die Leberwerte ärztlich abklären. Die meisten Betroffenen erholten sich nach dem Absetzen, in Einzelfällen kam es aber zu schwerem Leberversagen. Wie nach einer Agranulozytose gilt: Wer unter Metamizol einen solchen Leberschaden hatte, darf den Wirkstoff nicht erneut erhalten. Eine harmlose und gut bekannte Begleiterscheinung ist dagegen eine rötliche Verfärbung des Harns durch einen Abbaustoff. Die vollständige Auflistung samt Häufigkeitsangaben steht in der Gebrauchsinformation der Packung.

Dosierung und Einnahme

Die Dosierung richtet sich nach Alter, Körpergewicht, Darreichungsform und Beschwerdebild und wird ärztlich festgelegt. Verbindlich ist die Gebrauchsinformation der jeweiligen Packung, weil Tabletten, Tropfen und Injektionslösungen unterschiedliche Stärken haben. Für Erwachsene und Jugendliche ab 15 Jahren nennt die Fachinformation eine Tageshöchstmenge von 4 Gramm Metamizol; diese Grenze darf nicht überschritten werden, auch nicht bei unzureichender Wirkung. Tabletten werden unzerkaut mit ausreichend Flüssigkeit eingenommen, Tropfen lassen sich in Wasser geben. Eine Anwendung über längere Zeit gehört ärztlich begleitet und regelmäßig überprüft. Routinemäßige Blutbildkontrollen gehören allerdings nicht mehr dazu: Die europäische Überprüfung des Wirkstoffs hat diese Empfehlung gestrichen, weil sich solche Kontrollen nicht als geeignet erwiesen haben, eine Agranulozytose vorherzusehen; das BASG hat darüber im Dezember 2024 gesondert informiert. Sie ist nicht dosisabhängig und kann jederzeit auftreten, auch nach Jahren guter Verträglichkeit. Wirksam ist etwas anderes: die Warnzeichen früh zu erkennen, die Anwendung sofort zu beenden und dann - ohne auf einen Termin zu warten - ein Blutbild bestimmen zu lassen. Verlassen Sie sich also nicht darauf, dass eine turnusmäßige Blutabnahme Sie schützt. Wichtig ist außerdem, nicht mehrere metamizolhaltige Präparate gleichzeitig zu verwenden, weil sich die Mengen sonst unbemerkt addieren. Für sehr junge Säuglinge ist Metamizol nicht geeignet; die genaue Altersgrenze hängt von der Darreichungsform ab und steht in der Gebrauchsinformation. Bleiben die Schmerzen trotz Anwendung unverändert oder nehmen sie zu, gehört die Ursache ärztlich abgeklärt statt die Dosis erhöht.

Ist Novalgin in Österreich rezeptpflichtig?

Ja. Metamizol ist in Österreich rezeptpflichtig, und zwar in allen Darreichungsformen. Ohne ärztliche Verordnung gibt es Novalgin in keiner Apotheke, und es existiert auch keine niedrig dosierte rezeptfreie Variante wie bei manchen anderen Schmerzmitteln. Grund für die Verschreibungspflicht ist das Risiko der Agranulozytose: Die Entscheidung für Metamizol setzt voraus, dass Vorerkrankungen, Blutbildstörungen und die übrige Medikation bekannt sind. In einigen Ländern ist Metamizol aus demselben Grund gar nicht im Handel, während es im deutschsprachigen Raum ein etabliertes Schmerzmittel geblieben ist. Ein Umweg über den Postversand aus dem Ausland ist keine Lösung: Nach Paragraf 59 Absatz 8 des Arzneimittelgesetzes ist der Versand rezeptpflichtiger Arzneimittel nach Österreich verboten und strafbewehrt, unabhängig davon, welchen Status das Präparat im Absendeland hat. Wer Metamizol anwenden möchte, benötigt daher eine gültige ärztliche Verordnung und geht damit in eine Apotheke vor Ort.

Preis und Erstattung

Den Preis eines konkreten Präparats nennt jede Apotheke; wir handeln nicht mit Arzneimitteln und geben keine Medikamentenpreise als Angebot an. Für Versicherte der ÖGK entscheidet der Erstattungskodex des Dachverbands darüber, ob ein metamizolhaltiges Präparat auf Kassenrezept abgegeben werden kann; in diesem Fall fällt die Rezeptgebühr an, die jeweils mit Jänner angepasst wird. Ein bei uns ausgestelltes Dokument ist dagegen ein Privatrezept: Es wird nicht auf der e-card gespeichert, löst keine Kassenverrechnung aus, und die Kosten des Arzneimittels trägt die Patientin oder der Patient selbst. Unsere Gebühr von 24,90 Euro betrifft ausschließlich die ärztliche Beurteilung des Fragebogens, nicht das Arzneimittel. Sie deckt die Beurteilung, nicht die Ausstellung eines bestimmten Dokuments: Lehnt die Ärztin oder der Arzt aus medizinischen Gründen ab, wird die Gebühr rückerstattet; werden angeforderte Unterlagen nicht nachgereicht, gilt die Beurteilung als erbracht und eine Rückerstattung erfolgt nicht.

Wechselwirkungen und Alkohol

Metamizol und Alkohol können sich gegenseitig in ihrer Wirkung beeinflussen und verstärken, weshalb während der Behandlung auf Alkohol verzichtet werden sollte. Bei den Arzneimitteln sind mehrere Kombinationen ärztlich zu beachten. Metamizol kann den Blutspiegel von Ciclosporin senken, sodass dieser kontrolliert werden muss. Die gleichzeitige Anwendung mit Methotrexat kann die schädigende Wirkung auf das Blutbild verstärken, besonders bei älteren Menschen, und ist deshalb zu vermeiden. Metamizol kann außerdem die blutplättchenhemmende Wirkung von niedrig dosierter Acetylsalicylsäure abschwächen, was für Menschen relevant ist, die diese zum Schutz von Herz und Gefäßen anwenden. Auch mit Bupropion und mit anderen Pyrazolonen sind Wechselwirkungen beschrieben. Nennen Sie deshalb bei der ärztlichen Beurteilung alle Präparate, die Sie anwenden, ausdrücklich auch rezeptfreie Schmerzmittel, Nahrungsergänzungsmittel und pflanzliche Produkte. Die vollständige Liste der Wechselwirkungen steht in der Gebrauchsinformation und in der Fachinformation.

Gegenanzeigen: wer Metamizol nicht anwenden darf

Metamizol darf nicht angewendet werden bei bekannter Überempfindlichkeit gegen Metamizol oder andere Pyrazolone und Pyrazolidine, bei Analgetika-Asthma-Syndrom oder Analgetika-Intoleranz, also wenn früher nach Schmerzmitteln Nesselsucht, Schwellungen oder Atemnot aufgetreten sind, sowie bei Störungen der Knochenmarkfunktion oder Erkrankungen des blutbildenden Systems. Weitere Gegenanzeigen sind die akute hepatische Porphyrie und ein angeborener Mangel an Glucose-6-Phosphat-Dehydrogenase. Auch im letzten Drittel der Schwangerschaft ist die Anwendung ausgeschlossen. Vorsicht ist geboten bei niedrigem Blutdruck, Flüssigkeitsmangel, instabilem Kreislauf sowie bei eingeschränkter Nieren- oder Leberfunktion; in diesen Situationen entscheidet die behandelnde Person über Eignung und Dosis. Wer früher bereits eine Agranulozytose unter Metamizol hatte, darf den Wirkstoff nicht erneut erhalten, auch nicht in einer anderen Darreichungsform und auch dann nicht, wenn der Vorfall lange zurückliegt. Geben Sie deshalb bei der ärztlichen Beurteilung frühere Reaktionen auf Schmerzmittel und bekannte Blutbildveränderungen ausdrücklich an. Verbindlich ist immer die Fachinformation des konkreten Präparats, nicht eine allgemeine Übersicht wie diese.

Generikum und Originalpräparat

Novalgin ist ein Handelsname, der Wirkstoff heißt Metamizol und ist in Österreich auch unter anderen Bezeichnungen als Generikum im Handel. Generika enthalten denselben Wirkstoff in derselben Stärke und Darreichungsform und müssen ihre Austauschbarkeit belegen; medizinisch sind sie gleichwertig. Unterschiede betreffen Hilfsstoffe, Tablettengröße, Geschmack und Verpackung, was bei Unverträglichkeiten gegen einzelne Hilfsstoffe eine Rolle spielen kann. Auf einer grenzüberschreitenden Verordnung nach dem Anhang der Richtlinie 2012/52/EU wird der Wirkstoff mit seinem internationalen Freinamen angegeben, hier also Metamizol, damit jede Apotheke in Österreich das Arzneimittel eindeutig zuordnen kann, auch wenn der Handelsname im Ausstellungsland ein anderer ist. Welches konkrete Präparat vorrätig ist, sagt Ihnen jede Apotheke. Ein Wechsel zwischen Präparaten mit demselben Wirkstoff ist im Regelfall unproblematisch, sollte aber nie dazu führen, dass zwei metamizolhaltige Packungen parallel verwendet werden.

Schwangerschaft und Stillzeit

Im letzten Drittel der Schwangerschaft darf Metamizol nicht angewendet werden, weil ein vorzeitiger Verschluss des Ductus arteriosus beim ungeborenen Kind sowie Auswirkungen auf Nierenfunktion und Fruchtwassermenge möglich sind. In den ersten beiden Schwangerschaftsdritteln kommt eine Anwendung nur nach sorgfältiger ärztlicher Abwägung infrage, weil die Datenlage begrenzt ist. Während der Stillzeit gehen Abbauprodukte von Metamizol in die Muttermilch über; die Fachinformation empfiehlt deshalb, nach der Anwendung 48 Stunden lang nicht zu stillen und die in dieser Zeit gewonnene Milch zu verwerfen. Wer schwanger ist, stillt oder eine Schwangerschaft plant, bespricht die Schmerztherapie mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt; für viele Beschwerden gibt es in diesen Lebensphasen besser untersuchte Alternativen. Diese Angaben ersetzen die individuelle Beratung nicht und gelten unabhängig davon, ob die Verordnung aus Österreich oder aus einem anderen EU-Land stammt.

Wie läuft eine Folgeverordnung bei MEDINOW ab?

Wir beurteilen bei diesem Wirkstoff ausschließlich die Fortsetzung einer Schmerztherapie, die eine Ärztin oder ein Arzt bereits begonnen und dokumentiert hat und die weiterhin ärztlich begleitet wird. Ein Erstrezept stellen wir nicht aus, und Metamizol ist nach seiner Fachinformation für akute Beschwerden gedacht, nicht dafür, über Wochen in Eigenregie weitergeführt zu werden - eine Ablehnung ist hier realistisch und manchmal die richtige Entscheidung. Für diesen eng gefassten Fall können Sie bei MEDINOW über einen medizinischen Fragebogen eine Folgeverordnung beantragen. Der Ablauf ist bewusst schriftlich: Es gibt kein Videogespräch, kein Telefonat und keinen Live-Chat, sondern einen ausführlichen Fragebogen, den lek. Damian Wojno, polnische Approbation Nr. 3211301, beurteilt. Fällt die Beurteilung positiv aus, erhalten Sie ein Dokument nach dem Anhang der Richtlinie 2012/52/EU als PDF per E-Mail; damit gehen Sie in jede Apotheke und weisen sich mit einem Lichtbildausweis aus. Einen PIN-Code gibt es nicht, und wir versenden keine Arzneimittel. Die Gebühr beträgt 24,90 Euro und deckt die ärztliche Beurteilung, nicht die Ausstellung eines Dokuments; bei Ablehnung aus medizinischen Gründen wird sie rückerstattet, bei nicht nachgereichten Unterlagen nicht. Optional lässt sich die Bearbeitung gegen 9,90 Euro vorrangig einreihen. Neu aufgetretene starke Schmerzen unklarer Ursache sind kein Fall für einen Fragebogen: Sie gehören körperlich untersucht, in einer Ordination oder im Spital. Und wenn während der laufenden Anwendung Fieber, Halsschmerzen oder Schleimhautveränderungen auftreten, fordern Sie kein Rezept an, sondern beenden die Einnahme und lassen sofort ein Blutbild bestimmen.

Gebrauchsinformation und Arzneispezialitätenregister

Verbindlich sind die Gebrauchsinformation in der Packung und die Fachinformation des jeweiligen Präparats, nicht eine redaktionelle Übersicht wie diese Seite. Beide Dokumente sind für in Österreich zugelassene Arzneimittel öffentlich im Arzneispezialitätenregister des Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen einsehbar; dort finden Sie zu jedem Handelsnamen die aktuelle Fassung mit Anwendungsgebieten, Gegenanzeigen, Wechselwirkungen und Häufigkeitsangaben zu Nebenwirkungen. Lesen Sie den Beipackzettel vor der ersten Anwendung und erneut, wenn Sie nach längerer Pause wieder mit dem Präparat beginnen, weil die Texte laufend aktualisiert werden. Vermutete Nebenwirkungen können Sie in Österreich selbst melden; das Meldesystem des Bundesamts steht auch Patientinnen und Patienten offen und trägt dazu bei, seltene Risiken früher zu erkennen. Fragen zur Handhabung einer bestimmten Darreichungsform beantwortet jede Apotheke, Fragen zur Therapie die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt.

Wer diese Seite verantwortet

Herausgeberin dieser Seite ist die MEDINOW Sp. z o.o. Medizinisch geprüft hat sie lek. Damian Wojno, polnische Approbation Nr. 3211301. Er ist nicht bei einer österreichischen Ärztekammer eingetragen, sondern arbeitet auf Grundlage seiner polnischen Berufsberechtigung; eine von ihm ausgestellte Verordnung gilt in Österreich als Privatrezept. Stand der letzten redaktionellen und ärztlichen Prüfung: 28. August 2026. Diese Seite dient der Information und ersetzt weder eine körperliche Untersuchung noch eine individuelle Beratung; sie ist keine Werbung für ein rezeptpflichtiges Arzneimittel und nennt bewusst keine Apotheke namentlich. Bei akuten Notfällen, etwa bei Atemnot, Kreislaufversagen oder Verdacht auf eine schwere Blutbildstörung, wählen Sie in Österreich den Notruf 144 oder wenden Sie sich an die Notaufnahme des nächsten Spitals. Außerhalb der Ordinationszeiten hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 141 weiter.

Ist Novalgin in Österreich rezeptpflichtig?

Ja, metamizolhaltige Arzneimittel sind in Österreich in allen Darreichungsformen rezeptpflichtig. Eine rezeptfreie Variante gibt es nicht. Hintergrund ist die seltene, aber schwerwiegende Agranulozytose, weshalb die Entscheidung für den Wirkstoff eine ärztliche Beurteilung von Vorerkrankungen und Begleitmedikation voraussetzt. Auch der Bezug per Post aus dem Ausland ist keine Option: Der Versand rezeptpflichtiger Arzneimittel nach Österreich ist nach Paragraf 59 Absatz 8 Arzneimittelgesetz verboten und strafbewehrt.

Wie schnell wirkt Novalgin?

Nach der Einnahme von Tabletten oder Tropfen setzt die schmerzlindernde und fiebersenkende Wirkung üblicherweise nach etwa 30 bis 60 Minuten ein, das Wirkmaximum wird nach rund einer bis zwei Stunden erreicht. Der genaue Verlauf hängt von Darreichungsform, Dosis und Beschwerdebild ab. Bleibt die Wirkung aus, ist eine eigenmächtige Erhöhung der Dosis der falsche Weg, weil die in der Fachinformation genannte Tageshöchstmenge nicht überschritten werden darf. Halten die Schmerzen an, gehört die Ursache ärztlich abgeklärt.

Welche Nebenwirkungen sind häufig?

Beschrieben sind unter anderem Blutdruckabfall, Hautreaktionen und Überempfindlichkeitsreaktionen; die genauen Häufigkeitsangaben stehen in der Gebrauchsinformation der jeweiligen Packung. Klinisch entscheidend ist allerdings nicht die häufigste, sondern die gefährlichste Nebenwirkung: die Agranulozytose. Fieber, Halsschmerzen und schmerzhafte Schleimhautveränderungen im Mund während der Behandlung sind Warnzeichen. Dann gilt: Einnahme beenden und ein Blutbild bestimmen lassen. Eine rötliche Verfärbung des Harns ist dagegen harmlos.

Darf man während der Behandlung Alkohol trinken?

Besser nicht. Metamizol und Alkohol können sich gegenseitig in ihrer Wirkung beeinflussen und verstärken, was Müdigkeit, Benommenheit und Kreislaufreaktionen fördert. Bei starken Schmerzen kommt hinzu, dass Alkohol die Selbsteinschätzung verändert und die Beurteilung des Verlaufs erschwert. Wer regelmäßig Alkohol trinkt oder eine Lebererkrankung hat, sollte das bei der ärztlichen Beurteilung angeben, weil sich daraus Konsequenzen für Wirkstoffwahl und Dosis ergeben können.

Wie bekomme ich ein Folgerezept für eine laufende Schmerztherapie?

Über den medizinischen Fragebogen bei MEDINOW. Sie schildern die bestehende, bereits ärztlich begonnene Behandlung, Ihre Vorerkrankungen und Ihre übrige Medikation; lek. Damian Wojno, polnische Approbation Nr. 3211301, beurteilt die Angaben schriftlich, ohne Videogespräch oder Telefonat. Bei positiver Beurteilung erhalten Sie ein Dokument nach dem Anhang der Richtlinie 2012/52/EU per E-Mail und lösen es in jeder Apotheke ein. Die Gebühr von 24,90 Euro deckt die Beurteilung; bei Ablehnung aus medizinischen Gründen wird sie rückerstattet, bei nicht nachgereichten Unterlagen nicht.